"Thailand hat seine Visabestimmungen geändert: Neu beträgt die maximale gesamte Aufenthaltsdauer wärhrend eines halben Jahres 90 Tage.
Siehe folgende Bestimmung:
Visum ist nur nötig bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen! Falls die Einreise nach Thailand auf dem Landweg erfolgt, empfehlen die Thailändischen Behörden ein Visum einzuholen, auch wenn der Aufenthalt 30 Tage nicht überschreitet! Die maximale gesamte Aufenthaltsdauer während eines halben Jahres beträgt 90 Tage."
"Na toll", dachte ich! Jetzt habe ich extra ein Visum beim Thailändischen Konsulat in Basel beantragt (natürlich auch bezahlt und erhalten), wonach ich eigentlich 2x 60 Tage Aufenthalt in Thailand haben sollte. Und nun das...
Die Sekretärin vom Konsulat Basel konnte mich aber rasch wieder beruhigen... Zumindest vorerst mal! (Siehe weiter unten)... Sie teilte mir mit, dass diese Bestimmung nur für Touristen gelte, die ohne Visum einreisen (max. 30 Tage). Diese neue Regelung ist in Kraft getreten, dass man nicht X-Mal Aus- und wieder Einreisen kann und dann gleich wieder eine neue Aufenthaltsbewilligung für 30 Tage erhält (Was ja unter Reisenden, aber auch bei "Austeigern" ohne Jahres- oder Arbeitsvisum, wohl bekannt war). Mit diesem "Trick" konnte man theoretisch Jahre in Thailand bleiben, wenn man in der Nähe der Landesgrenze sesshaft war, oder jeden Monat die Reise zur Grenze auf sich nahm... => "Visa Run" (Obwohl diese Betitelung falsch ist, da in diesem Beispiel gar nicht von einem Visum die Rede sein kann). Und so wie mir das aus Basel erklärt wurde, geht es vorallem darum, weshalb die Bestimmungen für Personen, die ohne Visum einreisen, verschärft worden sind.

Also rief ich ziemlich erleichtert mein Reisebüro an und berichtete, was man mir gesagt hat. Ich war wieder glücklich... Für ganze 10 Minuten. Dann bekam ich nämlich wieder einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin vom Reisebüro. Sie teilte mir mit, dass sie auf die Thailändische Botschaft in Bern angerufen habe und dass man ihr dort gesagt hätte, das mit den 90 Tagen maximale Aufenthaltsdauer binnen einem halben Jahr gelte für jeden Tourist, egal ob er mit oder ohne Visum einreise. Hää? Na toll. Die Botschaft und die Konsulate in der Schweiz sind sich also schon untereinander gar nicht einig und jede Stelle erzählt etwas anderes.

News hierzu folgen...
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